Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung (BuS-Dienst) - Wesentliche Elemente
Wesentliche Elemente des Konzeptes
Der BuS-Dienst basiert auf den drei Bausteinen Fortbildung, Beratung und Software
Fortbildung
Der Praxisinhaber nimmt persönlich an einem Fortbildungsseminar teil. Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen, Gefährdungsanalyse/ -beurteilung und die Interpretation von ausgewählten Arbeitsschutzsachverhalten.
Da sich Gesetze und Verordnungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Sicherheitstechnik regelmäßig ändern, ist eine Aktualisierung der vermittelten Kenntnisse gemäß der DGUV Vorschfit 2 alle 5 Jahre nach der Einführungsveranstaltung erforderlich. Die Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst bietet allen teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten zwei Möglichkeiten zur Aktualisierung an:
Der kostenfreie Online-Auffrischungskurs zur Aktualisierung steht nach Anmeldung auf dieser Homepage zur Verfügung. Diese Form der Aktualisierung bietet jeder Zahnärztin und jedem Zahnarzt die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann und mit wieviel Zeit und Intensität die Arbeitsschutzthemen bearbeitet werden. Eine Wissensabfrage zur Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme beschließt den Kurs. Jeder Zahnarzt / jede Zahnärztin erhält automatisch eine Punkte- und Teilnahmebescheinigung.
Alternativ kann die (kostenpflichtige) Präsenzveranstaltung besucht werden. Im Rahmen einer 5-Zeitstunden umfassenden Veranstaltung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen und Problemstellungen aus der Praxis direkt anzubringen. Bei Teilnahme an der Präsenzveranstaltung erhält jeder Zahnarzt / jede Zahnärztin eine Punkte- und Teilnahmebescheinigung.
Beratung
Die gemeinsame Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst steht den Praxen über eine Hotline zur individuellen Betreuung und Beratung in allen Fragen der Betriebsmedizin und der Arbeitssicherheit zur Verfügung. Statistische Erhebungen über Anfragen ermöglichen eine gezielte Beratung und Information.
Die Basis der allgemeinen betriebsärztlichen Beratung bildet der personenbezogene Fragebogen. Dieser wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgefüllt und in einem verschlossenen Umschlag zur Wahrung der Schweigepflicht, an den Betriebsarzt geschickt. Der Betriebsmediziner wertet jeden Fragebogen persönlich aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine individuelle Auswertung, der Praxisinhaber bekommt ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen und Empfehlungen. Die hohe Rücksendequote der Fragebögen belegt die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und den Stellenwert des Arbeitsschutzes in den Praxen.
Software
Die umfangreiche Gefährdungsbeurteilungssoftware (Teilbereich der elektronischen Praxismanagementsoftware e-pms) zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung ermöglicht dem Praxisinhaber vor Ort die Gefährdungsanalyse / -beurteilung und die Umsetzung der für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen. Die Software enthält u. a.
- die elektronische Gefährdungsbeurteilung,
- das elektronische Gefahrstoffkataster und
- notwendige Vorlagen für die Aufklärung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen etc.
Auf diese Weise werden alle Bereiche und Aspekte des Arbeitsschutzes abgedeckt, wie es bei einer Betreuung durch eine externe Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt in der Kürze der zur Verfügung stehenden Betreuungszeit nicht möglich wäre. Das umfassende Konzept mit seinen Säulen Fortbildungsveranstaltungen, Beratung und Software braucht keinen Fremdvergleich und keine Evaluation zu scheuen.
Internetpräsenz
Weitere Unterstützung bietet die BuS-Dienst-Homepage. Hier finden die Praxen weitere Informationen und Hinweise auch zu aktuellen Änderungen in Gesetzen und Vorschriften oder einen Fragepool mit Antworten und Erläuterungen.