Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung (BuS-Dienst) - Rechtliche Grundlagen

Vorarbeiten

Rechtliche GrundlagenRechtliche GrundlagenVorarbeiten für diese Gemeinsame Stelle BuS-Dienst wurden insbesondere von den Zahnärztekammern im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Westfalen-Lippe geleistet, die 1997 vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen Unfallverhütungsvorschriften ein Projektteam gründeten, das sich mit organisatorischen, verwaltungstechnischen und personellen Voraussetzungen des Konzeptes befasste und Anfang 1998 mit den Vorarbeiten zu einem BuS-Dienst-Handbuch begannen.

Das Präventionskonzept knüpfte an die Besonderheiten des zahnärztlichen Berufes an. Der Zahnarzt als freiberuflich tätiger Unternehmer führt einen Kleinbetrieb, in dem im Durchschnitt etwa vier Mitarbeiter(innen) mit einer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelfer(in) beschäftigt sind. Ein Großteil der Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der Praxis hängt direkt oder indirekt mit dem Gebiet der Hygiene zusammen, für das der Zahnarzt auf Grund seiner akademischen Vorbildung in einem anerkannten Gesundheitsberuf prädestiniert ist. Hierbei wird er unterstützt durch sein ebenfalls in diesem Bereich geschultes Fachpersonal.

Ein grundsätzlicher Ansatzpunkt des Präventionskonzeptes ist es, dass ein wirkungsvoller Arbeitsschutz in den Köpfen der beteiligten Personen beginnt. Hiervon ausgehend begreift das Konzept den Zahnarzt als den für die Gewährleistung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes Verantwortlichen und darüber hinaus als integrativen Bestandteil der gelebten Umsetzung und Durchführung des Arbeitsschutzes im eigenen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass beim Praxisinhaber nachhaltig das Bewusstsein für die Bedeutung und die Notwendigkeit für Maßnahmen des Arbeitsschutzes geweckt und erhalten wird. Nur wenn diese Basis gelegt ist, kann ein zweiter wesentlicher Schritt gelingen, nämlich andauernde kontinuierliche Wachsamkeit im Hinblick auf evtl. bestehende oder sich neu entwickelnde Lücken oder Schwachstellen im Arbeitsschutz. Sind diese beiden Grundpfeiler errichtet, so ist nur ein geringer zusätzlicher Aufwand erforderlich, um die dritte Säule des Arbeitsschutzes in der Praxis beständig zu etablieren: Das Interesse und die Mitarbeit der Angestellten an den für den Arbeitsschutz erforderlichen Maßnahmen.

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***NEU E-PMS

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